Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Arbeitnehmerüberlassung
Anderslautende AGBs gelten nur, soweit 3H-Vision GmbH sich schriftlich damit einverstanden erklärt.
1. Behördliche Genehmigung
3H-Vision GmbH besitzt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit Nürnberg.
2. Nutzung unserer Online MTRA – Plattform
Die 3H-Vision GmbH Online Personal Plattform soll ein flexibles Arbeiten im Bereich der radiologischen Assistenz ermöglichen. Personalsuchende als auch Arbeitssuchende können Ihre Daten eintragen. Im Hintergrund nutzt 3H-Vision eine Matching-Funktion um Angebot und Nachfrage abzugleichen.Die Nutzung unserer Online Plattform ist für MTRAs und MFAs, sowie Ärzten, Radiologischen Praxen und Abteilungen, Verwaltungen und Kliniken usw. kostenneutral. Es entstehen keine Vermittlungsgebühren.
3. Personalvermittlung
3H-Vision GmbH stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüftes Personal zur Verfügung. Nach erfolgreichem Matching der Daten über die 3H-Vision GmbH Personal Plattform, wird mit dem Personalsuchenden ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen.
4. ArbeitnehmerüberlassungsvertragRegelt im Einzelfall die jeweilige Zusammenarbeit von Entleiher und Verleiher wie folgt.
4.1   Dauer
Wird im Einzelfall mit dem jeweiligen Verleiher abgestimmt und vereinbart.
4.2   Stundensätze
Die Stundensätze sind im jeweiligen AÜV einheitlich geregelt und unterscheiden sich zwischen Tag – / Nacht – und Wochenendeinsätze. Fahrtkosten und allgemeine Reisekosten werden dem Kunden entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen in Rechnung gestellt. 3H – Vision ist berechtigt die angefallenen Mitarbeiter – Fahrtkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4.3   Zeiterfassung
3H-Vision GmbH Mitarbeiter legen wöchentlich, oder nach Einsatz einen Stundennachweis vor, aus dem die von Ihnen geleistete Arbeit hervorgeht. Ein Bevollmächtigter des Kunden bestätigt durch Unterschrift die geleisteten Arbeitsstunden. Kann der Stundenzettel keinem Bevollmächtigtem vorgelegt werden, ist 3H-Vision GmbH berechtigt die geleisteten Stunden abzurechnen.
4.4   Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt monatlich, oder nach abgeschlossener Tätigkeit anhand der dokumentierten Arbeitsstunden. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
4.5   Eignung der 3H-Vision GmbH Mitarbeiter
3H-Vision GmbH ist für die jeweilige berufliche Eignung des Arbeitsnehmers verantwortlich. Auf Verlangen des Entleihers verpflichtet sich 3H-Vision GmbH entsprechende Qualifikationsnachweise vorzulegen. Sollten der Entleiher mit der Arbeitsleistung eines überlassenen Arbeitnehmers nicht einverstanden sein, kann er diesen nach Erklärung innerhalb einer im Arbeitnehmerüberlassungsvertag geregelten Frist zurückweisen. 3H-Vision GmbH kann während des laufenden Einsatzes Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete Mitarbeiter austauschen, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden.Siehe §7 im jeweiligen ANÜ –Vertrag
4.6   Wesentliche Arbeitsbedingungen beim Entleiher
Der Kunde hat 3H-Vision GmbH die regelmäßig gezahlten Stundenentgelte eines vergleichbaren Arbeitnehmers aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ( z.B. gesetzliches Equal Payment nach 9 Monaten ) nachzuweisen.
4.7.  Einsatzort
Die Mitarbeiter der 3H-Vision GmbH werden ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeit eingesetzt, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden.
5. Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
Mit Rücksicht auf die Haftung nach § 28 e Abs. 2 SGB IV verpflichtet sich der Verleiher dem Entleiher Sicherheit zu leisten.Der Entleiher kann vom Verleiher auch die Vorlage einer Bescheinigung über die Abführung von Beiträgen an die zuständigen Einzugsstellen verlangen.Wird der Entleiher gemäß § 28 e Abs. 2 SGB IV von der Einzugsstelle in Anspruch genommen, ist er berechtigt, die dem Verleiher geschuldete Vergütung in Höhe der von der jeweiligen Einzugsstelle geltend gemachten Forderung einzubehalten, bis der Verleiher nachweist, dass er die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt hat.
6. Personalvermittlung
Eine Vermittlungsgebühr für die Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und einem an Ihn überlassenen 3H-Vision GmbH Mitarbeiter wird in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Überlassungsende wie folgt fällig.
Dauer der Überlassung/Vermittlungsgebühr/Bemerkungen
Bis zu 3 Monaten 1,5 Bruttomonatsgehälter - Gilt auch bei nicht durchgängiger Beschäftigung
Bis zu 6 Monaten 2 Bruttomonatsgehälter - Gilt auch bei nicht durchgängiger Beschäftigung
Abweichende Vermittlungsgebühren können vereinbart werden.
7. Datenschutz
3H Vision GmbH und Ihre Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, siehe Bundesdatenschutzgesetz. Dies gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
8. Geheimhaltung
Die Inhalte und Konditionen des abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages sind vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Gleiches gilt für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie als solche gekennzeichneten Angelegenheiten.
9. Sonstiges
Im Übrigen gilt das deutsche Recht. Gerichtstand ist Stuttgart.